Viele Bauherren meinen ja, wenn sie im Kenntnisgabeverfahren statt mit einem Bauantrag bauen. wären sie fein aus dem Schneider. Das mag einerseits stimmen, weil natürlich deutlich weniger Gebühren anfallen und die Fristen kürzer sind. Dennoch birgt auch so ein Kenntnisgabeverfahren einige Tücken, wie Silke und Torsten leider gerade erfahren mussten.
Der heutige Beitrag in ihrem Blog ist nämlich überschrieben: “Post vom Baurechtsamt – Bauuntersagung”… und dieser Titel lässt nichts Gutes vermuten.
Böse. Da hat ein Amtsschimmel wohl ganz, ganz genau hingesehen 🙁
Alle Details, und sicher auch den guten Ausgang der ganzen Geschichte, könnt ihr im Blog der beiden nachlesen. Baublogs. info drückt die Daumen!