Thommy und Wonny haben mit Dammann-Haus gebaut. In mehreren, in den letzten Tagen veröffentlichten Beiträgen in ihrem Blog beschäftigen sich die beiden mit der Grundsteuer. Im heutigen Beitrag, der den schönen Titel “Schlichte Änderung” trägt, erfährt man, dass das gründliche Studium der in diesem Zusammenhang von der Behörde erstellten Bescheide durchaus angeraten ist.
Der Einheitswert errechnet sich nämlich unter anderem mittels eines so genannten “Vervielfältigers”. Schönes Wort, by the way 😉
“… Was würdet Ihr nun denken, in welche Kategorie ein Dammann-Haus fällt? Ich hätte ja auf “besonders haltebare Holzbauten mit massiven Fundamenten” getippt, aber nein, unser Bauteil 01 fällt in Kategorie B …”
Die für Holzfachwerkbauten mit Ziegelausmauerung und ähnliches steht. Der Unterschied ist nicht trivial, wie Thommy und Wonny mal fix überschlagen haben:
“… Immerhin würde sich mein Steuermessbetrag über 10€ senken, mit dem […] Hebesatz von derzeit 300%, also um über 30€ im Jahr; das ist aufs Leben gerechnet doch schon ein runder 1.000er, die Zinsen und Zinseszinsen gar nicht mitberechnet 🙂 …”
Wie gesagt, der Unterschied ist nicht trivial. Der freundliche Beamte, den sich die beiden dann an die Strippe geholt haben, riet ihnen, einen Antrag auf “Schlichte Änderung” zu stellen. Da müsse das Finanzamt nicht den ganzen Bescheid prüfen, sondern nur den Antragsgegenstand. Wieder was gelernt… Baublog lesen bildet eben 😉