Nachdem die BAFA aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Deutschen Bundestages die Förderung für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen (zumindest) für das laufende Jahr de facto eingestellt hat, kündigt nun auch die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW Veränderungen in ihren Kreditprogrammen für Häuslebauer an.
Die unter dem Namen “Energieeffizient Bauen” bislang angebotenen Programme 153 und 154 (für Programm 153 darf der künftige Energiebedarf des Hauses nur 70 %, für Programm 154 nur 85 % des gesetzlich vorgeschriebenen Wertes betragen) werden per 01. Juli 2010 in einem einheitlichen Programm zusammengeführt. Die Differenzierung erfolgt künftig nicht mehr über den Zinssatz, sondern über Tilgungszuschüsse. Diese staffeln sich wie folgt:
- KfW-Effizienzhaus 70 – kein Tilgungszuschuss
- KfW-Effizienzhaus 55 – 5 % Tilgungszuschuss (maximal 2.500 €)
- KfW-Effizienzhaus 40 – 10 % Tilgungszuschuss (maximal 5.000 €)
Der Tilgungszuschuss vermindert die zurückzuzahlende Darlehenssumme. Eine Auszahlung des Tilgungszuschusses erfolgt nicht. Die Gutschrift auf die zurückzuzahlende Darlehenssumme erfolgt 3 Monate nach dem Termin der Zins- und/oder Tilgungszahlungen, welcher der Prüfung und Anerkennung der Bestätigung des Sachverständigen über die plangemäße Maßnahmendurchführung durch die KfW folgt.
Hieraus leitet sich ab, dass im Falle eines KfW-Effizienzhauses 40 oder 55 Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen sind. Für
Häuser, die nur dem KfW-Effizienzhaus 85 entsprechen, werden ab 01. Juli 2010 nicht mehr gefördert. Schon jetzt hat die KfW die Konditionen für KfW-Effizienzhäuser 85 so verschlechtert, dass die Inanspruchnahme dieses Programms für Bauherren unwirtschaftlich ist: Für einen Kredit mit zehnjähriger Zinsbindung verlangt die KfW derzeit (Stand 19. Mai 2010) im Programm 154 einen Zins von 3,8 % nominal. Allerdings bekommt man bei der KfW Baugeld im Programm 124 (Wohneigentumsprogramm) bei zehnjähriger Zinsbindung schon für einen Zins von 3,65 % nominal.
Einer der wesentlichen Vorteile des Programms 153 gegenüber dem auslaufenden Programm 154, nämlich die Möglichkeit von beliebigen Sondertilgungen innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist, wird erhalten bleiben.
Alle Details zum Programm 153 ab dem 01. Juli 2010 finden sich hier.
baublogs.info bedankt sich bei Andreas, der wesentliche Details zu diesem Artikel beigetragen hat. Andreas beschäftigt sich in seinem Blog ebenfalls mit diesem Thema: “Zurückfahren der Förderung des energieeffizienten Hausbaus”
#1 by Andreas-Baublox on 20. Mai 2010 - 01:56
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Hallo Carsten
Ich habe zwei Ergänzungen:
Zu der Möglichkeit von beliebigen Sondertilgungen:
Diese Möglichkeit wird beim KFW Effizienzhausprogramm 153 KFW 70/55/40 auch nach dem 01.07.2010 bestehen. Die KFW schreibt :
“Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist während der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit ohne Kosten für den Endkreditnehmer möglich.”
Zu dem Zeitpunkt, zu dem der Tilgungszuschuss die rückzuzahlende und zinspflichtige Darlehenssumme vermindert, schreibt die KFW:
“Die Gutschrift erfolgt 3 Monate nach dem Termin der Zins- und/oder Tilgungszahlungen, welcher der Prüfung und Anerkennung der Bestätigung des Sachverständigen über die plangemäße Maßnahmendurchführung durch die KfW folgt. ”
Prüfung und Anerkennung führt die KFW durch, die so den Zeitpunkt selbst beeinflussen kann. Die Bestätigung durch den Sachverständigen (Architekt oder Energieberater) wird in dieser Form erfolgen:
“Weiterhin ist vom Kreditnehmer die “Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen – Energieeffizient Bauen” (Formularnummer 600 000 1504) vorzulegen. Die Bestätigung ist vom Kreditnehmer und vom Sachverständigen zu unterschreiben”.
Viele Grüße,
Andreas
#2 by Carsten on 20. Mai 2010 - 20:42
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Hallo Andreas, vielen Dank für Deinen Hinweis. Ich arbeite das gleich mal in den Text ein.
Bei der Gelegenheit ist mir aufgefallen, dass Du Dich in Deinem Blog auch mit diesem Thema auseinandergesetzt hast. Ist mir durch das sehr lange Wochenende durch die Lappen gegangen, da hätte ich ja ganz easy verlinken können 😉
#3 by Michael on 4. Juni 2010 - 22:50
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Kennt jemand schon den Zinssatz für das Programm 153. Wir sich die Kondition verändern – so daß ein Antrag vor 01.07. eventuell sinnvoll ist ???
#4 by Carsten on 5. Juni 2010 - 11:21
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Hallo Michael, den konkreten Zinssatz kennt im Moment wohl keiner.
Ich würde vermuten, dass sich die Konditionen am günstigen Ende des Marktniveaus für entsprechende Kredite bewegen werden, so dass ein Kredit für ein KfW-Effizienzhaus 70 keine Vorteile gegenüber einer günstigen Bank bietet. Das ist bei den KfW-Effizienzhäusern 85 (die künftig nicht mehr subventioniert werden) bereits jetzt schon so. im Den Unterschied machen dann die Tilgungszuschüsse für die KfW-Effizienzhäuser 55 und 40.
Erwarte nicht zu viel. Bundesregierung und Deutscher Bundestag haben ihre Prioritäten eindeutig ins Ausland verlegt und dort aberwitzige Kreditgarantien abgegeben. Der steuerzahlende Bürger kommt in derlei Planspielen nicht mehr vor… es sei denn, als zu melkende Kuh.
Wie gesagt, alles Spekulatius. Meine Glaskugel ist ziemlich trüb an der Stelle 😉
#5 by Thomas on 21. Januar 2011 - 21:41
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Hi,
wenn man im Juni 2010 das KFW-Darlehen genehmigt bekommen hat und im Dezember 2010 der Bau des Effizienzhauses 55 begonnen hat, erhält man den den Tilgungszuschuss??