Wie einer Pressemitteilung der Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu entnehmen ist, hat der Deutsche Bundestag die von ihm verhängte qualifizierte Haushaltssperre aufgehoben. Die BAFA ist damit in der Lage, die Förderung von Technologien zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien wieder aufzunehmen. Entwarnung für Häuslebauer bedeutet die Aufhebung des Förderstopps allerdings nicht: Mit der Begründung, dass die aktuelle Gesetzeslage ohnehin hinsichtlich erneuerbarer Energien eine Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vorschreibe, werden Neubauten nicht mehr gefördert.
Auch der Umfang der förderfähigen Vorhaben wurde gegenüber der bis zum Förderstopp am 03. Mai 2010 geltenden Praxis eingeschränkt: Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung, Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit wie luftgeführter Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel oder auch weniger effiziente Wärmepumpen werden nicht mehr gefördert.
Altanträge werden in Abhängigkeit von Ihrem Eingang bei der BAFA wie folgt gehandhabt:

  • Eingang bis zum 03. Mai 2010: volle Förderung nach den alten Konditionen
  • Eingang vom 04. Mai 2010 bis zum 11. Juli 2010: Ablehnung, für nach den neuen Förderrichtlinien förderbare Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich und erforderlich.

Die Förderkonditionen sollen bis vorerst Ende 2011 gelten.

[Quellen:
Pressemitteilung der BAFA,
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 9. Juli 2010]

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